Unser Beratungskonzept
Stand: 26.04.2019
Inhalt:
2. Welches Ziel hat unsere Beratung?
3. Wer berät wen und wer hat welche Aufgaben?
3.1 Schulleitung
3.2 Klassenlehrkräfte / Fachlehrkräfte
3.3 Schulsozialarbeit
3.4 Beratungslehrkraft
4.1 Schulsozialarbeit
4.2 Beratungslehrkraft
4.3 Beratungsteam und Trainingsraumarbeit
4.3 Wie arbeiten wir zusammen?
6.1 Ansprechpartner im Bereich Sozialarbeit
6.2 Projektbeispiele
1. Grundlagen:
Erlass des MK vom 01.11.2006, Schulverwaltungsblatt Nr. 11/2006, Seite 413:
Im System Schule findet Beratung in fast allen Bereichen statt und greift dort ineinander über. Insbesondere in den Bereichen der Prävention und individueller Hilfeleistungen führt das zu Überschneidungen der Tätigkeiten der Fachkräfte. Das erfordert einen stetigen Austausch und zielführende Absprachen. Auch an unserer Schule entwickeln sich Beziehungen, in denen Beratung in unterschiedlichster Form geschieht, immer wieder neu. Viele dieser Beziehungen bestehen gleichbleibend lange Zeit. Auch schulübergreifend sind sie vorhanden.
2. Welches Ziel hat unsere Beratung?
Das System Schule ist, wie jedes System, anfällig für Störungen. Vielfältige individuelle Problemlagen und Beziehungsstörungen in unterschiedlichsten Varianten können in allen Bereichen auftreten, zum Beispiel zwischen Eltern und Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Das Bewusstsein um diese Störanfälligkeit definiert die Notwendigkeit und die Aufgabe der Beratung. Unser Ziel ist es, diese Problemlagen mit Hilfe der Beratung zu verringern oder zu beseitigen. Präventive Maßnahmen und Projekte sollen bereits im Vorfeld unseren Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Schullaufbahn ermöglichen.
3. Wer berät wen und wer hat welche Aufgaben?
3.1 Schulleitung
Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung. Sie kann als Autoritätsperson von sich aus aktiv werden und einschreiten. Treten Konflikte auf, so kann sie:
- Ratschläge und Hilfen anbieten
- Grenzen setzen und klare Sanktionen aussprechen
- Höhere Instanzen einschalten.
3.2 Klassenlehrkräfte / Fachlehrkräfte
Klassen- und Fachlehrkräfte beraten vorrangig die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Unterricht und deren Eltern.
Sie informieren die Eltern über Verhalten der Schüler und Schülerinnen und den Stand der Leistung und die Probleme, die dabei evtl. auftreten. Sie geben Ratschläge und Hilfestellungen, verweisen z.B. auch auf die Möglichkeit, ein Gespräch mit der Beratungslehrerin zu führen.
Der Klassen- oder Fachlehrkraft kann und muss sich in besonders problematischen Fällen an die Schulleitung wenden und kann sich dort bei Bedarf „Rückendeckung holen“.
Die Klassen- oder Fachlehrkraft kann jederzeit auch das Gespräch mit der Beratungslehrkraft und der Sozialpädagogik suchen und/oder eine Klassenkonferenz einberufen. Außerdem kann sie den betroffenen Eltern nahe legen, sich an außerschulische Beratungsstellen zu wenden (z.B. Schulpsychologie, Erziehungsberatung).
3.3 Schulsozialarbeit
Die Schulsozialpädagogik berät Schülerinnen, Schüler und Eltern der Grund- und Hauptschule, Lehrkräfte, Schulleitung, Kooperationspartner, Praktikanten, pädagogische Mitarbeiter.
Zum Beispiel berät sie:
Schülerinnen und Schüler bei:
- Problemen mit sich selbst, in der Familie oder Freunden
- bei persönlichen Konfliktsituationen oder Schwierigkeiten in der Schule
- bei der Kontaktaufnahme zu anderen Institutionen und Einrichtungen
- beim Übergang Schule in den Beruf
Eltern:
- bei Schulmüdigkeit bzw. Schulverweigerung
- In Erziehungs- und Lebensfragen
- bei der Vermittlung von passenden Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen
- bei der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Sorgeberechtigten und Schule
Lehrerinnen und Lehrer:
- bei Projekten
- bei Konflikten
- bei Fragestellungen zur Jugendhilfe
- in Form der kollegialen Beratung
Die Aufgaben unterscheiden sich von den Aufgaben der anderen Personen dadurch, dass die Sozialpädagogen von Schülerinnen und Schülern weder fachliche Leistung erwartet noch diese beurteilen müssen.
Die Sozialpädagogik arbeitet nach den Braunschweiger Standards für Schulsozialarbeit und dem Erlass für schulische Sozialarbeit vom 1.8.2017, sowie der Handreichung für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte im niedersächsischen Landesdienst vom 9.5.2018.
3.4 Beratungslehrkraft:
Die Beratungslehrkraft berät Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei der Schulformen und die Konfliktlotsen.
Die Aufgabe der Beratungslehrkraft ist Zuhören und Beraten. Die Gesprächspartner können dabei gemeinsam Lösungsansätze entwickeln.
Die Beratungslehrkraft informiert auch über die Möglichkeit von außerschulischen Beratungsstellen.
Beratung ist ein Angebot und beruht darauf, dass alle freiwillig daran teilnehmen. Alle Gespräche werden von den Teilnehmern streng vertraulich behandelt.
4. Ergänzende Projekte
4.1 Schulsozialarbeit
Durch die Schulsozialarbeit werden folgende Projekte und Maßnahmen angeboten:
- Maßnahmen zur Gewaltprävention, wie: „Planspiel Gewalt“, „Faustlos“, Ausbildung und Betreuung der Konfliktlotsen
- Maßnahmen zum Sozialtraining (mit Elementen aus der Erlebnispädagogik.
- Begleitung beim Übergang Schule – Beruf
- Akquise und Betreuung außerschulischer Kooperationspartner, z.B. AWO-Sozialtraining, Rapflektion, VW-Projekt „Schüler für Technik begeistern“
4.2 Beratungslehrkraft
Die Beratungslehrkraft organisiert Veranstaltungen für Schulklassen wie z. B: Nichtrauchertraining, Besuch von Jugendberatungsstellen, Alkoholprävention.
4.3 Beratungsteam und Trainingsraumarbeit
Im Zuge der anstehenden Aufgaben, die die Inklusive Schule leisten muss, hat sich 2017 ein Beratungsteam aus Lehrkräften und Sozialpädagogen gebildet. Die erste Aufgabe für das Beratungsteam ist die Konzeption und Realisierung des Trainingsraumprogramms.
4.4 Wie arbeiten wir zusammen?
Der Austausch zwischen den Beratungsebenen findet bei Bedarf statt.
Darüber hinaus haben wir uns auf folgende regelmäßige Treffen geeinigt:
- Schulsozialpädagogik, Beratungslehrkraft und Schulleitung treffen sich monatlich zum Austausch über aktuellen Maßnahmen und Projekten und zur weiteren Planung der Beratungsarbeit.
- Die Schulsozialpädagogik stellt ihre Arbeit/Projekte auf Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenzen vor.
5. Übersicht
|
Schulleitung |
Klassenl.- / Fach-kräfte |
Schulsozialarbeit |
Beratungslehrkraft |
Name |
Angelika Beinroth Christiane Wiesner |
|
Getta Rühmann-Krüger, Jessica Büsing |
NN |
Erreich-barkeit |
Täglich: |
|
täglich |
|
Raum |
Raum A128 |
|
A109 |
|
Kontaktdaten |
Tel.: 0531 2082430 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
|
Tel.: 0531 1216142 |
|
Zielgruppen |
Alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, |
|
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungs-berechtigte, Lehrkräfte, |
Alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte |
Schwer-punkte der Arbeit |
Alle Angelegenheiten der Schule |
|
Beratung und Unterstützung |
Einzelfallberatung |
Beispiele |
|
|
Projekte: |
Ausbildung und Betreuung von Konfliktlosen Zusammenarbeit mit Beratungsstellen |
6. Anlagen
6.1 Ansprechpartner im Bereich Schulsozialarbeit
Maßnahme |
Ansprechpartner |
Anschrift |
---|---|---|
Schulpsychologie |
Dushe |
|
Schulsozialarbeit
|
Getta Rühmann-Krüger
|
Offene Ganztagsgrundschule |
Kommunale Schulsozialarbeit |
Jessica Büsing |
Offene Ganztagsgrundschule |
Jugendförderung (Leiterin)
|
Monika Schlegel |
Stadt Braunschweig |
Präventionsrat Jugendschutz Gewalt- und Suchtprävention Projekte / CTC |
Thomas Seliger |
Stadt Braunschweig |
Berufsvorbereitungstraining |
Wiebke Fleck |
Stadt Braunschweig |
Schulverweigerung
Schulverein |
Regina Yildiz |
Stadt Braunschweig GHS Pestalozzistraße |
Kompetenzagentur
|
Stefanie Slewar |
Stadt Braunschweig |
Kompetenzagentur Plus |
Patrizia Poppe |
Stadt Braunschweig |
Musikpprojekte: |
Klaus Gelhaar |
Tonstudio Löwenherz |
Nachmittagsangebote |
Ekki Nöring (Leiter) |
Kinder- und Jugendzentrum Mühle |
AWO /Kinder,Jugend und Familie
|
Frank Wangerin |
AWO- Bezirksverband |
Jugendberatungsstellen: Erziehungs-, Familien und Jugendberatung
|
|
Mondo X
Domplatz 4 |
Planspiel Gewalt |
Liane Jäger |
Polizeiinspektion Braunschweig |
Berufseinstiegsbegleitung |
Anne Pohl |
Oskar-Kämmer-Schule |
LOT - Theater |
NN |
Kaffeetwete 4 |
Berufsorientierung in Braunschweig (BOBS) |
Attila Acar |
Ausbildungswerkstatt |
Elternpraktikum |
Andrea Nimmerriter-Mroschek Astrid Schrader |
Sozialdienst kath. Frauen |
Lesepaten |
|
Bürgerstiftung Braunschweig |
Klasse 2000 |
|
Lions Club Braunschweig |
United Kids Foundation |
Schulische Ansprechpartner: |
United Kids Foundation |
6.2 Projektbeispiele
6.2.1 Konfliktlotsenarbeit an der GHS Pestalozzistraße
Was sind Konfliktlotsen?
Konfliktlotsen sind Streitschlichter! Sie sind Schüler, die bei Konflikten zwischen Mitschülern und Mitschülerinnen einvernehmlich vermitteln können.
Wozu sind sie da und was ist ihre Aufgabe?
Sie sind dazu da, um Mitschülern bei Streitigkeiten in der Schule zu helfen. Ziel ist es, im Gespräch eine sogenannte „Win-Win-Lösung“ zu erreichen, mit der beide Streitparteien einverstanden sind.
Warum sind sie keine Schulhofpolizei?
Weil sie nicht dazu bestimmt sind, auf die Kinder/Jugendlichen aufzupassen und einzuschreiten, sondern die Schüler kommen freiwillig zu ihnen!
Wo kann man die Konfliktlotsen aufsuchen?
Die Konfliktlotsen sind im Raum A109 anzutreffen.
Wann kann man sie dort antreffen?
Der Raum ist jeden Tag in der zweiten großen Pause ( 11.25 – 11.45 Uhr ) mit mindestens zwei Konfliktlotsen besetzt.
Was sind die Regeln bei den Konfliktlotsen?
Gegenseitig ausreden lassen!
Alle haben die sogenannte Schweigepflicht!
Jegliche Beleidigungen und Formen der verbalen und körperlichen Gewalt sind verboten!
Sind alle Beteiligten mit den Regeln einverstanden?
Die Konfliktlotsen haben eine 5-tägige Intensivschulung „Mediation“ als Grundlage der Ausbildung zum Konfliktlotsen erfolgreich absolviert. Der Umfang der Ausbildung betrug 36 Ausbildungsstunden. Über die Teilnahme an der Intensivschulung „Mediation“ als Grundlage der Ausbildung zum Konfliktlotsen wurden alle Teilnehmer mit einem Zertifikat ausgezeichnet!
Konfliktlotsen haben auch noch andere Aufgaben
Beispielsweise kümmern sie sich um die Schüler und Schülerinnen der jeweiligen neuen ersten und fünften Klassen. Diese nennen sich Patenklassen. Das heißt es sind immer zwei Konfliktlotsen für eine Patenklasse zuständig.
Diese Beschreibung wurde von den Konfliktlotsen mit Hilfe ihrer Coaches entwickelt.
6.2.2 Gewaltprävention an der GHS Pestalozzistraße
Die Bedeutung der Gewaltfreiheit kann nur dann wirksam vermittelt werden, wenn darüber auch Konsens mit den Eltern besteht. Aktive Elternarbeit und die partnerschaftliche Diskussion der Erziehungsziele und –maßnahmen gehören deshalb zu den grundlegenden gewaltpräventiven Maßnahmen. Das Leitbild der Schule und die verabredeten Erziehungsmaßnahmen dokumentieren schulische Werteerziehung und Erziehung zum sozialen Verhalten.
Grundschule |
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5. Klassen |
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6. Klassen |
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7. Klassen |
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8. Klassen |
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jahrgangsübergreifend |
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